Komitee der Schulkonferenz

Art. 33. Der „Ausschuss der Schulkonferenz“

An jeder Sekundarschule wird ein Ausschuss der Schulkonferenz eingerichtet. Seine Aufgaben sind:

  • die Lehrer gegenüber der Schulleitung, dem Minister sowie dem Schüler- und Elternkomitee zu vertreten;
  • dem Schulleiter Vorschläge zu allen Fragen im Zusammenhang mit Unterricht und Erziehung innerhalb der Schule vorzulegen;
  • Vorschläge zur Weiterbildung des Personals zu machen;
  • allgemeine Empfehlungen zur Verteilung der Unterrichts-, Aufsichts- und Schülerbetreuungsaufgaben zu erteilen;
  • die Positionen seiner Vertreter für den Schulrat vorzubereiten;
  • kulturelle und soziale Aktivitäten zu organisieren.

Der Schulleiter trifft sich mit dem Ausschuss der Schulkonferenz, wann immer dieser eine Sitzung beantragt. Er teilt alle Informationen mit, die seine verschiedenen Aufgaben betreffen, sowie Informationen zur Weiterbildung des Personals.

(Gesetz vom 15. Dezember 2016)

Der Ausschuss der Schulkonferenz wird von der Schulkonferenz gewählt. Er entsendet vier seiner Vertreter in den Schulrat. Der Ausschuss der Schulkonferenz legt sich eine eigene Geschäftsordnung fest.