Unterstufe (S1-S3)
Die Nutzung persönlicher digitaler Geräte ist innerhalb aller Infrastrukturen verboten. Die Lernenden geben ihre ausgeschalteten Geräte zu Beginn des Schultages, vor 8 Uhr, oder bereits bei ihrer Ankunft im Lernatelier am Tisch des Assistenten ab. Die Geräte werden in Kisten aufbewahrt und außer Sichtweite verwahrt.
Die Lernenden können ihre Geräte am Ende der offiziellen Lernzeiten zurückerhalten – in der Regel um 13 Uhr, bzw. um 12:15 Uhr, sofern vor der Mittagspause keine offizielle Lernzeit mehr vorgesehen ist. Das Verlassen des Ateliers zwischen 12:15 Uhr und 13:00 Uhr zwecks Mittagessen und anschließender Teilnahme an einer langen Aktivität gilt nicht als Freizeit, und daher bleiben die Geräte der betreffenden Lernenden bis 13 Uhr im Atelier.
Am Nachmittag geben die Lernenden ihre Geräte erneut spätestens um 14:30 Uhr ab und erhalten sie erst um 16 Uhr zurück. Vorzeitige Abholungen aus gesundheitlichen Gründen (Unwohlsein, Arzttermine usw.) sind selbstverständlich als Ausnahmen zu betrachten.
Während der Vormittagspause werden keine Geräte zurückgegeben, und deren Nutzung bleibt untersagt.
Wenn der erste Lernblock am Morgen oder am Nachmittag im Sporthallenbereich oder in einem Spezial-Raum stattfindet, geben die Lernenden ihre persönlichen digitalen Geräte zuerst im Atelier ab und sorgen dafür, dass sie pünktlich zum Beginn der Lernzeit anwesend sind.
Mittel- und Oberstufe (S4-S7)
Die Nutzung persönlicher digitaler Geräte ist – mit Ausnahme des ggf. eigenen Arbeitslaptops oder iPads – innerhalb aller Infrastrukturen verboten. Die Geräte werden zwar nicht eingesammelt, müssen aber unbedingt ausgeschaltet und außer Sichtweite aufbewahrt werden.
Aus Gründen der Fairness dürfen die Lernenden des mittleren Zyklus ihre Geräte auch während der Pausenzeiten nicht benutzen – selbst außerhalb der Infrastrukturen.
Mittagszeit
Die Nutzung persönlicher digitaler Geräte ist in der Mittagspause und außerhalb der Infrastrukturen erlaubt.
Ergänzend dazu ist die Nutzung von iPads im Speisesaal zwischen 12:15 Uhr und 14:30 Uhr verboten.
Lernende, die an einer außerschulischen Aktivität teilnehmen, legen ihre ausgeschalteten Geräte in die dafür vorgesehenen Taschen in den Räumen, in denen die Aktivitäten stattfinden.
Anweisungen bei Nichteinhaltung
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu aufgerufen, die Lernenden zur Einhaltung der vorliegenden Regeln zu ermutigen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, diese Regeln selbst zu respektieren.
- Bei einem Verstoß sind Fürsorglichkeit und Erziehung der Repression vorzuziehen. Bei einem ersten Hinweis soll der/die Lernende dazu aufgefordert werden, entweder das Gerät zu verstauen (Mittel- und Oberstufe, Mittagspause), oder es in die dafür vorgesehene Kiste zu legen (Unterstufe).
- Im Falle einer Wiederholung innerhalb derselben Woche ist ein Eintrag im elektronischen Klassenbuch vorzunehmen.
- Bei einer Wiederholung am selben Tag – oder sogar während derselben Lerneinheit – ist das Mitglied der Schulgemeinschaft, das den Verstoß feststellt, berechtigt, das Gerät einzuziehen. Das Gerät wird im Sekretariat abgegeben und der/die Lernende kann es am Ende des Schultages abholen: um 13 Uhr an Kurztagen und um 16 Uhr an Langtagen. Dabei muss der/die Lernende nachweisen, dass es sich um sein/ihr Gerät handelt, indem er/sie es vor einem Mitglied des Sekretariats entsperrt.
- Sollte ein/e Lernende/r sein/ihr Telefon mehrfach innerhalb von zwei Wochen eingezogen bekommen, übergibt das Sekretariat das Gerät an die Schulleitung. Die Eltern werden informiert, dass sie das Gerät am Freitag derselben Woche um 16 Uhr abholen können.
