Oberstufe (S6-S7)

Wochenstundentafel nach Fach für den Orientierungsgang (S6–S7) der Sekundarstufe

Der Lehrplan der Klassen S6 und S7 umfasst eine Reihe von Pflicht- und Wahlfächern sowie Vertiefungs- und Komplementärkursen. Die Klassen S6 und S7 bilden den Orientierungszyklus, in dem alle Schülerinnen und Schüler die folgenden Fächer belegen müssen:

Pflichtkurse

Wahlpflichtkurse

Vertiefungskurse

Komplementärkurse

1. Sprache

4p

Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft

2p

Latein

4p

Vert. 1. Sprache

3p

Musik

2p

2. Sprache

3p

Geographie

2p

Philosophie

4p

Vert. 2. Sprache

3p

Kunstgeschichte

2p

Mathematik

3p ou 5p

Geschichte

2p

3. Sprache

4p

Vert. Mathematik

3p

Kunstlabo

2p

Leben und Gesellschaft

1p

Philosophie

2p

4. Sprache

4p

Darstellende Künste und Medien

2p

Sport

2p

Die Kurse Geographie 2p, Geschichte 2p und Philosophie 2p sind verpflichtend, sofern sie nicht als 4-stündige Wahlpflichtskurse in Kolonne 3 gewählt werden.


Der Kurs Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft ist verpflichtend, sofern nicht mindestens ein 4-stündiger Wahlpflichtkurs in Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oderPhysik) in Kolonne 3 gewählt wird.

Geschichte

4p

Vert. Mathematik setzt die Wahl von Mathematik 5p in Kolonne 1 voraus.

Technisches Zeichnen

2p

Geographie

4p

Elektronik

2p

Wirtschaftswissenschaft

4p

Sport

2p

Physik

4p

Physik Labo

2p

Chemie

4p

Chemie Labo

2p

Biologie

4p

Biologie Labo

2p

Musik

4p

Soziologie

Kunst

4p

Politik

2p

Nachhaltigkeit und aktive Bürgerschaft

2p

Informatik

2p

Zwischensumme: 13 oder 15 Perioden

Zwischensumme: mindestens 29 / höchstens 35 Perioden

Zwischensumme: mindestens 31 / höchstens 35 Perioden


Die Inhalte der Lehrpläne der verschiedenen Fächer sind hier im Detail aufgeführt:
https://www.eursc.eu/de/European-Schools/studies/syllabuses


Verbindliche Auflagen

  1. Das individuelle Programm jedes Schülers / jeder Schülerin muss folgende Bedingungen erfüllen:
    • Es müssen insgesamt mindestens 31 und höchstens 35 Wochenstunden belegt werden.
    • Die Höchstzahl der erlaubten Wochenstunden beträgt 35.
    • In begründeten Ausnahmefällen kann die Schule jedoch genehmigen, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin bis zu 37 Wochenstunden belegt. In diesem Fall steht dem Lernenden keine Freistunde zur Verfügung, ausgenommen die Mittagspause.
      Bei einem Stundenumfang von mehr als 35 Stunden pro Woche muss das Wahlformular zwingend von einem schriftlichen Antrag der Eltern begleitet werden, in dem die Gründe für die Überschreitung erläutert werden. Die Entscheidung über die Genehmigung dieser Ausnahme liegt im Ermessen der Schule.
    • Es müssen mindestens 29 Wochenstunden aus Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern und Vertiefungsfächern (Spalten 1 bis 4 der Stundentafel) belegt werden.
    • Jeder Schülerin muss mindestens 2 und höchstens 4 Wahlfächer mit einem Umfang von je 4 Wochenstunden wählen.
  2. Die Fächer Geschichte (2 Wochenstunden), Geographie (2 Wochenstunden) und Philosophie (2 Wochenstunden) sind verpflichtend, sofern sie nicht als vierstündige Wahlfächer (Spalte 3) gewählt wurden.
  3. Mindestens eines der folgenden naturwissenschaftlichen Fächer muss gewählt werden: Wissenschaft, Technik und Gesellschaft (2 Wochenstunden), Biologie (4 Wochenstunden), Physik (4 Wochenstunden) oder Chemie (4 Wochenstunden).
  4. Die Wahl des Vertiefungskurses in Mathematik (Spalte 4) ist nur möglich, wenn das Fach Mathematik mit 5 Wochenstunden (Spalte 1) belegt wird.
  5. Es kann nur ein einziger Vertiefungskurs belegt werden.
  6. Die Fächer Musik und Kunst (Spalte 5) können nicht belegt werden, wenn das entsprechende Fach bereits in Spalte 3 gewählt wurde.
  7. Das Fach „Einführung in die Wirtschaft“ darf nicht gewählt werden, wenn Wirtschaft bereits in den Jahren S4/S5 studiert wurde.
  8. Sprachwahl:
    Grundsätzlich sind keine Änderungen der Sprachwahl für Lernende vorgesehen, die das Schuljahr S6 antreten.
    Unter besonderen Umständen sind jedoch folgende Änderungen in den Bereichen L2, L3 oder L4 möglich.
    Der Antrag hierfür muss spätestens bis zum 15. Mai gestellt werden.
  9. Die Philosophie-Kurse finden grundsätzlich in der Erstsprache (L1) des Lernenden statt.
  10. Die Fächer Geschichte, Geographie und Wirtschaft finden grundsätzlich in der Zweitsprache (L2) des Lernenden statt.
  11. Die Ergänzungskurse werden in einer der drei Verkehrssprachen angehalten. An der EIMLB erfolgt der Unterricht entweder auf Französisch, Englisch oder Deutsch.
  12. Die Ergänzungskurse sind nicht Gegenstand einer Prüfung im Schlussexamen.
  13. Die Aufnahme eines Faches, das in den Jahrgängen S4 und S5 nicht studiert wurde, kann erfolgen, sofern die Schulleitung dies genehmigt und die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Zudem ist das Bestehen eines Eignungstests auf dem entsprechenden Niveau erforderlich.
  14. Ein Lernender kann ein in S4 begonnene Wahlpflichtfach nicht in S6 fortsetzen, wenn die Leistungen in S4 und S5 darauf hinweisen, dass der Unterricht nicht mit Erfolg besucht wurde.
  15. Bei zu geringer Teilnehmerzahl für ein Wahlpflichtfach, bzw. einen Erweiterungs- oder Ergänzungskurs kann die Schule entscheiden, den betreffenden Kurs nicht anzubieten.

N.B. Der bei Eintritt in die S6 gewählte individuelle Lernplan muss eine ausreichende und regelkonforme Wahlmöglichkeit für die Prüfungen im Abschlussexamen gewährleisten.