Bei jeder Sekundarschule wird ein Schulrat eingerichtet. Der Schulrat besteht aus neun Mitgliedern: dem Schulleiter, vier Delegierten des Lehrerkomitees, zwei Delegierten des Schülerkomitees und zwei Delegierten des Elternkomitees, die von den jeweiligen Komitees alle zwei Jahre im Oktober des laufenden Schuljahres bestellt werden. Der Schulrat kann bis zu vier Vertreter der lokalen Behörden sowie der Wirtschafts-, Vereins- oder Kulturszene, die Beziehungen zur Schule unterhalten, hinzuziehen; diese nehmen mit beratender Stimme am Schulrat teil. Der Schulrat wird mindestens einmal pro Quartal vom Schulleiter einberufen.
Die Aufgaben des Schulrats sind:
- die Schulcharta zu verabschieden;
- seine Zustimmung zu selbstständigen Maßnahmen im pädagogischen und administrativen Bereich zu geben und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten;
- das Schulentwicklungsprojekt zu verabschieden;
- den Haushaltsentwurf der Schule zu beraten und seine Zustimmung zur Verteilung des der Schule zugewiesenen Budgets zu geben;
- die Organisation des wöchentlichen Stundenplans zu genehmigen;
- die internen und externen Evaluationsberichte der Schule zu beraten;
- gemeinsame Treffen und Veranstaltungen der schulischen Partner zu organisieren;
- kulturelle Aktivitäten anzuregen und zu organisieren;
- Vorschläge zu allen Fragen des Schullebens und der Organisation der Schule zu machen.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Schulleiter und einer Entscheidung des Schulrats haben der Schulleiter und die anderen Mitglieder des Rates einen Monat Zeit, um die Differenz innerhalb der Schule zu klären. Besteht die Differenz über diesen Zeitraum hinaus, entscheidet der Minister.
Die Funktionsweise des Schulrats wird durch großherzogliche Verordnung festgelegt.
(Art. 36, Gesetz vom 25. Juni 2004 über die Organisation der Sekundar- und Technischen Sekundarschulen)
Zusammensetzung
Der Schulrat setzt sich zusammen aus
- der Direktion;
- Lernbegleitern der Grund- und Sekundarschule;
- Eltern von Lernenden der Grund- und Sekundarschule;
- Lernenden der Sekundarschule.
