Sprachwechsel

Sprachenpolitik der Europäischen Schulen (2019)

Die Sprachenpolitik der Europäischen Schulen enthält klare Vorgaben zum Wechsel der Sprach- oder Fachsektion sowie zur Änderung der Unterrichtssprache:

  • Wechsel der Sprachsektion (L1): Nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei nachgewiesenen schweren Lernschwierigkeiten oder familiären Veränderungen. Der Wechsel muss pädagogisch gerechtfertigt sein und wird von der Schulleitung bzw. dem Direktor genehmigt.
  • Wechsel der L2 (Unterrichtssprache ab Sekundarstufe für Sachfächer): Grundsätzlich nicht vorgesehen, da z. B. der Europäische Abschluss (BAC) an die gewählte L2 gebunden ist. Ausnahmen sind extrem selten und benötigen ein formelles Genehmigungsverfahren.
  • Wechsel von L3 oder weiteren Sprachen: Möglich, aber nur zu festgelegten Zeitpunkten und unter pädagogischer Beratung.

Ziel ist die Stabilität der Lernbiografie und die Sicherung der sprachlichen Voraussetzungen für den späteren Fächerunterricht.


Antrag auf Sprachwechsel

Im Verlauf der ersten Klasse (S1) ist kein Fach- oder Sprachwechsel möglich.

Die folgende Prozedur gilt für:

  • Sprachwechsel von P5 nach S1
  • Sprachwechsel von S2 bis S5

Vorwort

Jeder Wechsel kann ausschließlich zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Ein Wechsel kann weder am Ende des ersten Semesters beantragt noch akzeptiert werden.

Die Anträge müssen der Schulleitung spätestens bis zum 1. Juni für das folgende Schuljahr vorgelegt werden. Diese Frist ermöglicht es den betroffenen Personen (Schulleitung, Zyklus-/BAC-Koordinatoren, zuständige Fachlehrkräfte), eine fundierte Entscheidung zu treffen und gegebenenfalls einen Test vorzubereiten.


Obligatorische Schritte für jeden Wechselantrag

  • Die Eltern bzw. der/die volljährige Lernende füllen – über das Online-Konto des betroffenen Lernenden – das folgende Online-Formular aus, indem sie den gewünschten Wechsel klar angeben.
  • Nach Einholung der Zustimmung der Schulleitung prüft der Zyklus-/BAC-Koordinator, ob der beantragte Wechsel möglich ist.
  • Falls der Wechsel an einen Einstufungstest gebunden ist, nimmt der Zyklus-/BAC-Koordinator Kontakt mit dem Koordinator des betreffenden Fachbereichs auf, um Datum, Uhrzeit und Ort des Tests festzulegen.
  • Der/die Zyklus-/BAC-Koordinator/in informiert die Eltern bzw. den/die volljährigen Lernende/n über
    • die Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Wechsels;
    • das Datum des ggf. erforderlichen Tests;
    • den vorzubereitenden Lernstoff.
  • Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem/ Lernenden und ggf. dem Testergebnis trifft der Klassenrat am Ende des Schuljahres seine informierte Entscheidung und hält sie auf dem Zeugnis fest.
  • Der/die Zyklus-/BAC-Koordinator/in
    • übermittelt den Eltern die Entscheidung nach dem Klassenrat.
    • informiert die Verantwortlichen der IT-Abteilung sowie das Sekretariat über den Wechsel.

Formular: Antrag auf Sprachenwechsel

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